Entlastung

Verhinderungspflege für pflegende Angehörige

Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie Ansprüche auf Verhinderungspflege.

  • Der Anspruch besteht ab Pflegegrad 2
  • Bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr Anspruch
  • Seit 2025 mit dem Budget der Kurzzeitpflege zusammengelegt

Anspruch und Erstattung im Überblick

  • Der Anspruch besteht ab Pflegegrad 2
  • Sie haben bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr Anspruch
  • Zu beachten ist, dass seit 2025 das Budget der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege zusammengelegt wurden. Sollte die Nutzung von Kurzzeitpflege im Raum stehen, ist dies zu berücksichtigen

Weitere Auskunft erhalten Sie u. a. hier:

Urlaubsvertretung (Verhinderungspflege) – Bundesgesundheitsministerium