Anspruch und Erstattung im Überblick
- Der Anspruch besteht ab Pflegegrad 2
- Sie haben bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr Anspruch
- Zu beachten ist, dass seit 2025 das Budget der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege zusammengelegt wurden. Sollte die Nutzung von Kurzzeitpflege im Raum stehen, ist dies zu berücksichtigen
Weitere Auskunft erhalten Sie u. a. hier:
Urlaubsvertretung (Verhinderungspflege) – Bundesgesundheitsministerium
