Verteilung und Ansparen des Entlastungsbetrages
Hier sind sie sehr flexibel. Folgende Möglichkeiten bestehen:
- Wenn Sie den monatlichen Anspruch nicht (voll) ausschöpfen, wird der Betrag (bzw. der Rest) auf den folgenden Kalendermonat übertragen. Beispiel: Wenn Sie den Betrag erst im Juni nutzen, stehen Ihnen für dieses Jahr bereits 6 x 131 € (Januar bis Juni) zur Verfügung.
- Die Leistungen, die nicht bis zum Ende eines Kalenderjahres benötigt wurden, können bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden.
