Leistungen

Entlastungsleistungen verständlich erklärt

Ambulant gepflegte Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad haben neben dem Pflegegeld bzw. den sogenannten Pflegesachleistungen Anspruch auf die sogenannten Entlastungsleistungen. Hierfür steht den Versicherten der Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat zu. Dieser Betrag ist in allen Pflegegraden gleich hoch.

  • Anspruch auf 131 € Entlastungsbetrag pro Monat
  • Flexible Nutzung und Ansparmöglichkeiten
  • Anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag

Verteilung und Ansparen des Entlastungsbetrages

Hier sind sie sehr flexibel. Folgende Möglichkeiten bestehen:

  • Wenn Sie den monatlichen Anspruch nicht (voll) ausschöpfen, wird der Betrag (bzw. der Rest) auf den folgenden Kalendermonat übertragen. Beispiel: Wenn Sie den Betrag erst im Juni nutzen, stehen Ihnen für dieses Jahr bereits 6 x 131 € (Januar bis Juni) zur Verfügung.
  • Die Leistungen, die nicht bis zum Ende eines Kalenderjahres benötigt wurden, können bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden.