Leistungen

Umwandlung von Sachleistungen in Betreuungsleistungen

Bis zu 40 % des Sachleistungsbetrages können zusätzlich für Betreuungsleistungen eingesetzt werden. Wir erklären, wie dieser Umwandlungsanspruch genutzt werden kann.

  • Bis zu 40 % des Sachleistungsbetrages nutzbar
  • Zusätzliche Betreuungsleistungen im Alltag
  • Gemeinsame Klärung der passenden Abrechnung

So funktioniert der Umwandlungsanspruch

Zusätzlich können bis zu 40 % des Sachleistungsbetrages, der Ihnen entsprechend Ihrem Pflegegrad zusteht, für Betreuungsleistungen eingesetzt werden.

Beispiel (aktuelle Werte 2026):

  • Sie haben Pflegegrad 3
  • Beziehen Sie Pflegegeld, erhalten Sie monatlich 599 €
  • Mit diesem Pflegegrad würden Ihnen für Pflegesachleistungen monatlich 1.497 € zustehen
  • Von diesem Betrag können Sie bis zu 40 % in Betreuungsleistungen umwandeln. Sprich: Für monatlich bis zu 598,80 € können wir für Sie zusätzliche Leistungen erbringen.

Weitere Informationen erhalten Sie u.a. hier:

Entlastungsbetrag und Unterstützungsangebote – Bundesgesundheitsministerium