So funktioniert der Umwandlungsanspruch
Zusätzlich können bis zu 40 % des Sachleistungsbetrages, der Ihnen entsprechend Ihrem Pflegegrad zusteht, für Betreuungsleistungen eingesetzt werden.
Beispiel (aktuelle Werte 2026):
- Sie haben Pflegegrad 3
- Beziehen Sie Pflegegeld, erhalten Sie monatlich 599 €
- Mit diesem Pflegegrad würden Ihnen für Pflegesachleistungen monatlich 1.497 € zustehen
- Von diesem Betrag können Sie bis zu 40 % in Betreuungsleistungen umwandeln. Sprich: Für monatlich bis zu 598,80 € können wir für Sie zusätzliche Leistungen erbringen.
Weitere Informationen erhalten Sie u.a. hier:
Entlastungsbetrag und Unterstützungsangebote – Bundesgesundheitsministerium
