Wichtige Informationen zum Pflegegrad
Der Pflegegrad ist die Voraussetzung für die Erstattung von Pflegeleistungen
Der Pflegegrad gibt Auskunft darüber, wie selbständig bzw. wie pflegebedürftig ein Mensch ist. Nach gesetzlicher Definition sind damit Menschen gemeint, die körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen haben, die sie nicht selbständig kompensieren können.
Wichtig: der Fokus liegt nicht auf der Schwere der Erkrankung sondern darauf, wieviel Unterstützung ein Mensch im Rahmen seiner Erkrankung oder Beeinträchtigung benötigt.
Häufig wird in diesem Zusammenhang noch von Pflegestufen gesprochen. Diese Systematik wurde aber Anfang 2017 von den Pflegegraden abgelöst. Waren es bis dahin 3 Pflegestufen gibt es nun 5 Pflegegrade, die durch ein neues, ebenfalls standardisiertes Begutachtungsverfahren ermittelt werden. Pflegegrad 1 bedeutet geringe Beeinträchtigungen und Pflegegrad 5 schwerste Beeinträchtigungen.
Das Vorliegen eines Pflegegrades ist Voraussetzung, um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten. Er wird bei der zuständigen Pflegekasse beantragt. Diese beauftragen bei gesetzlich Versicherten den Medizinischen Dienst bzw. bei privat Versicherten Medicproof (Medizinischer Dienst der Privaten), die daraufhin einen Gutachter beauftragen.
Die Begutachtung findet in der Regel in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen bzw. auch in dem Pflegeheim, in dem er wohnt, statt. Eine telefonische Begutachtung ist, beispielsweise währen der Pandemielage, auch möglich.
Sollten Sie nähere Informationen benötigen oder möchten Sie Unterstützung bei der Erlangung eines Pflegegrades, kontaktieren Sie uns gerne.
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