Fragen zur Entlastungsleistung
Bei weiteren Fragen sprechen Sie uns gerne an:
Ambulant gepflegte Pflegebedürftige mit Pflegegrad (1-5 ) haben neben dem Pflegegeld bzw. den sogenannten Sachleistungen, die in der Regel ein ambulanter Pflegedienst erbringt, Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Hierfür steht den Versicherten der Entlastungsbetrag von 125 € pro Monat zu. Dieser Betrag ist in allen Pflegegraden gleich hoch. Grundzüge der Thematik sollen im Folgenden erläutert werden.
Voraussetzungen:
- Es liegt ein anerkannter Pflegegrad vor
- Die Pflege findet zuhause statt
- Der Betrag wird zur Entlastung eines Angehörigen oder einer anderen Pflegeperson benutzt
- Die Leistungen, die erbracht werden, müssen durch das jeweilige Landesrecht anerkannt sein. Wichtig: Wir verfügen über diese Anerkennung und dürfen die Leistungen erbringen!
Hier sind sie sehr flexibel. Folgende Möglichkeiten bestehen:
- Wenn Sie den monatlichen Anspruch nicht (voll) ausschöpfen, wird der Betrag (bzw. der Rest) auf den folgenden Kalendermonat übertragen. Beispiel: Wenn Sie den Betrag erst im Juni nutzen, stehen Ihnen für dieses Jahr bereits 6 x 125 € (Januar bis Juni) zur Verfügung.
- Die Leistungen, die nicht bis zum Ende eines Kalenderjahres benötigt wurden, können bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden.
Zusätzlich können bis zu 40 % des Leistungsbetrages, der Ihnen entsprechend Ihrem Pflegegrad zusteht, für Betreuungsleistungen eingesetzt werden.
Beispiel (aktuelle Werte 2022):
- Sie haben Pflegegrad 3
- Beziehen Sie Pflegegeld, erhalten Sie monatlich 545 €
- Mit diesem Pflegegrad würden Ihnen für Pflegesachleistungen (ambulanter Pflegedienst) monatlich 1363 € zustehen
- Von diesem Betrag können Sie bis zu 40 % in Betreuungsleistungen umwandeln. Sprich: Für monatlich 545,20 € können wir für Sie Leistungen erbringen.
Weitere Informationen erhalten Sie u.a. hier:
Entlastungsbetrag und Unterstützungsangebote – Bundesgesundheitsministerium