Qualitätsbesuche

Pflegebedürftige, die einen Pflegegrad von 2 oder höher haben und das Pflegegeld in voller Höhe beziehen, sind gemäß § 37.3 SGB XI verpflichtet, in bestimmten Abständen einen Beratungsbesuch abzurufen:

  • Bei Pflegegrad 2 und 3: halbjährlich
  • Bei Pflegegrad 4 und 5: vierteljährlich

Über unsere Schwesterfirma SenPrio – Pflegeberatung GbR‘ haben wir die Zulassung , diese Beratungsbesuche durchzuführen. Rufen Sie uns gerne an oder schreiben uns eine Mail. Wir vereinbaren umgehend mit Ihnen den Termin und entlasten Sie bei der weiteren Planung, in dem wir uns auch um die Organisation der Folgetermine kümmern und Sie zeitnah daran erinnern.

Ein Hinweis: Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 sind dazu nicht verpflichtet, haben aber den Anspruch, halbjährlich einen Beratungsbesuch abzurufen.